Brandschutztipp
- Garagen
Garagen
dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen. Sie sollten nicht zweckentfremdet
als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des
Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.
Deshalb
in Kleingaragen:
- kein
Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister lagern
keine
Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) in Garagen aufbewahren
- Farben,
Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Brandklasse B auf
eine Mindestmaß beschränken
- brennbare
Flüssigkeiten mit einem niedrigen Flammenpunkt dürfen in Garagen nicht zum
Reinigen verwendet werden
- stets
auf Ordnung und Sauberkeit achten
Besondere
Vorsicht...
- ist bei
Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben,
Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.
Bedenken:
- Schleiffunken
von Stahl erreichen Temperaturen von bis zu 1800°C. Feuerlöschmittel (Feuerlöscher
der Brandklasse AB) bereitstellen. Nach Beendigung der Arbeiten mehrmalige
Kontrolle durchführen.
Beachten:
- In Garagen
dürfen öl- und fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden
Behältern aus nicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. Für ausreichende
Lüftung der Garage sorgen
- Fahrzeuge
gehören nicht in Scheunen, in den Heu oder Stroh
gelagert wird.
- Sind
Fahrzeuge in anderen Räumen als Garagen untergebracht, so darf auch hier nicht
geraucht oder offenes Licht verwendet werden. Auch ein Betanken ist nicht
zulässig.
- Motoren
dürfen nur zum Erreichen und Verlassen solcher Räume laufen.
Für
alle Fälle - falls es doch passiert Notruf 112
[zurück]
[nach oben]