Brandschutztipp - Vorbeugender Brandschutz
Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen nicht verstellen
Flucht-
und Rettungswege sind freizuhalten bzw. einzuengen und
dürfen daher nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen bzw.
Materialien benutzt werden
Machen Sie sich mit der Handhabung von Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtung vertraut
In
feuergefährdeten Bereichen: Kein Umgang mit offenem Feuer!
Rauchen Sie nur an dafür zugelassenen Orten gestattet
Rauchen Sie nicht im Bett!
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten in einen Papierkorb oder Abfalleimer!
Elektrische Geräte und Anlagen sind entsprechend den Betriebsanweisungen zu betreiben. Änderungen an der Elektrischen Anlage nur vom Fachmann durchführen lassen.
Abstand von Elektrowärmegeräten zu brennbaren Materialien mit mindestens 0,5m ist einzuhalten. Der Abstand zu Wärmestrahlungsquellen mindestens 1,0m
Lassen Sie Toaster, Bügeleisen, Heizlüfter und andere Wärme erzeugende Geräte nie unbeaufsichtigt!
Vorbeugender Brandschutz muss auch während Bau- und Instandhaltungsarbeiten gewährleistet sein!